Allgemeine Geschäftsbedingungen der Naenko GmbH
1. Anbieter, Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Die Naenko GmbH verkauft Produkte
und Dienstleistungen zur Errichtung von Photovoltaik- und Batteriespeicheranlagen ausschließlich zu
diesen Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur bei ausdrücklicher
schriftlicher Bestätigung von Naenko GmbH. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn die Naenko
GmbH in Kenntnis abweichender Bedingungen des Käufers vorbehaltlos liefert. Diese Bedingungen
werden nur durch individuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen dem Käufer und der Naenko
GmbH verdrängt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der
Schriftform, dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Zusätzliche
Lieferungen/Leistungen erfolgen nur auf der Grundlage einer schriftlichen Vertragsergänzung.
Vertragspartner des Kunden wird vorbehaltlich der Beauftragung von Zusatzarbeiten durch den
Kunden an Dritten. Naenko GmbH, Goethering 19, 49074 Osnabrück, Sitz der Gesellschaft:
Osnabrück, vertreten durch: Alessandro Vitale. 2. Vertragsgegenstand Der Kunde stellt sicher, dass
das Gebäude und insbesondere der Dachstuhl der zusätzlichen Last einer Photovoltaikanlage
standhalten kann und beauftragt ggf. auf seine eigenen Kosten zur Überprüfung der Standsicherheit
einen Baustatiker. Sollte die Naenko GmbH während der Projektierung oder Projektumsetzungen
Mängel in der Standsicherheit feststellen, ist die Naenko GmbH berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten und dem Kunden etwaige bereits entstandene Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
Das Recht zur Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches bleibt unberührt. Die Einhaltung der
baurechtlichen Anforderungen der einschlägigen Landesbauordnung wird ebenfalls vorausgesetzt.
Die entsprechende Prüfung, die ggf. erforderliche Schaffung von entsprechenden Voraussetzungen
und das Tragen dafür ggf. anfallender Kosten obliegt allein dem Kunden, wird von der Naenko GmbH
nicht übernommen und ist nicht Bestandteil dieses Vertrages. Soweit zur Erbringung der
geschuldeten Lieferungen und Leistungen erforderlich, gewährt der Kunde der Naenko GmbH und
seinen Beauftragten den ungehinderten Zugang zu den Dachflächen und Gebäudeteilen, auf denen
die Photovoltaikanlage und ihre Nebeneinrichtungen (Wechselrichter, Solarstromspeicher, etc.) zu
installieren sind. Zudem hat der Kunde eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass ein für die
Montage ggf. notwendiges Gerüst aufgestellt werden kann. Für Verzögerungen aufgrund von
Beschränkungen der Montage oder Behinderungen beim Zugang zum Installationsort ist nicht die
Naenko GmbH, sondern der Kunde selbst verantwortlich. Sämtliche Fristen und Termine, die für die
Lieferungen und Leistungen von der Naenko GmbH maßgeblich sind, verlängern sich um den
Zeitraum, in dem sie aufgrund von Montagebehinderungen in der Leistungserbringung beeinträchtigt
war. Etwaige hierdurch entstehende Zusatzaufwendungen sowie Nutzungsausfälle sind vom Kunden
zu tragen. Sollten sich während der Projektierung oder der Projektumsetzung bauliche Risiken oder
Gefahrenstellen (dazu gehören auch Umweltgefährdungen) ergeben, oder gesetzliche Vorschriften
und Regelungen eine vertragsgerechte Auftragsausführung behindern, ist die Naenko GmbH
berechtigt, das Projekt zu unterbrechen. Sofern möglich und vom Kunden gewünscht, erstellt die
Naenko GmbH dem Auftragnehmer ein Angebot zu Abstellung der Projektbehinderung. Nimmt der
Kunde das Angebot nicht an oder stellt die Mängel nicht eigenständig (durch eigene Leistung) oder
durch einen eigens beauftragen Fachunternehmer ab, behält die Naenko GmbH sich vor, die weitere
Umsetzung des Auftrags abzulehnen. Die Naenko GmbH ist dazu berechtigt, dem Kunden etwaige
bereits entstandene Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Das Recht zur Geltendmachung eines
Schadensersatzanspruches bleibt unberührt. Voraussetzung für die Installation der von dem Kunden
in Auftrag gegebenen Photovoltaikanlage ist die Einhaltung der geltenden gesetzlichen
Bestimmungen sowie eine positive Netzverträglichkeitsuntersuchung des örtlichen Netzbetreibers
unter Beachtung aller individuellen Festlegungen des Netzbetreibers. Die anfallenden
Installationsarbeiten sind als Nebenleistung zum Kaufvertrag anzusehen (Kauf mit
Montageverpflichtung). Auf die Ausführung dieser Arbeiten findet daher deutsches Kaufrecht unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. 3. Errichtung Der Kunde ist dafür verantwortlich,
sämtliche für Errichtung der Photovoltaikanlage erforderlichen Zustimmungen, Genehmigungen
und/oder Mitteilungen vor Beginn der Installation der Anlage einzuholen, soweit diese erforderlich
sind. 3.1 Dachbeschaffenheit: Der Kunde versichert mit Auftragserteilung, dass das Dach, sowie
dessen Bestandteile für die Installation einer Photovoltaikanlage geeignet sind. Der Kunde
unternimmt alle hierzu erforderlichen Maßnahmen, um eine ordnungsgemäße Montage
sicherzustellen. Darüber hinaus sichert er zu, dass das Gebäude, insbesondere das Dach, frei von
Asbest und vergleichbar gefährlichen Stoffen ist. 3.2 Statik: Der Kunde stellt vor Montagebeginn
sicher, dass das Gebäude, worauf sich das Vorhaben bezieht, die Photovoltaikanlage tragen kann und
er das betreffende Gebäude auf dessen Eignung, insbesondere die Tragfähigkeit des Daches, für die
Installation einer solchen Anlage mittels Auftrag eines entsprechenden Fachmanns (Baustatiker) auf
eigene Kosten auf Standsicherheit überprüft. Auf Anfrage teilt die Naenko GmbH dem Kunden das
genaue Flächengewicht der gesamten Anlage mit. Grundsätzlich muss mit einem zusätzlichen
Gewicht von 15 kg pro qm durch die Montage einer Photovoltaikanlage gerechnet werden. Die
Naenko GmbH teilt dem Kunden auf Anfrage, alle ihr zugänglichen Informationen mit, die für die
statische Berechnung erforderlich sein könnten. Die Pflicht zur vollständigen
Informationsbeschaffenheit liegt dem Kunden. Der Kunde trägt das Risiko der Verzögerung und/oder
Unmöglichkeit der Leistung. Eine Überprüfung/Ermittlung der Statik ist nicht Bestandteil der von der
Naenko GmbH zu erfüllenden Leistungen. 3.3 Genehmigungen: Naenko GmbH setzt voraus, dass die
öffentlich-rechtlichen Anforderungen, insbesondere der jeweiligen Landesbauordnung und des
Denkmalschutzgesetzes, durch Sie eingehalten werden. Wir übernehmen nicht die Kosten für die
entsprechende Prüfung oder für die eventuell erforderliche Schaffung von entsprechenden
Voraussetzungen – beides ist ausdrücklich nicht Bestandteil des Vertrages. 3.4 Ihre
Aufklärungspflichten: Sie sind verpflichtet alle Informationen über die Art und Beschaffenheit des
Daches umfänglich und wahrheitsgemäß anzugeben. 3.5 Baufreiheit des Daches: Sie sind verpflichtet,
die Dachflächen, auf denen das Solarstrom-System installiert werden soll, in einem baufreien
Zustand zu halten. Insbesondere sind Satellitenantennen durch Sie zu versetzen. 3.6 Termine: Die
Termine für die Lieferung und die Errichtung des Solarstrom-Systems werden wir mit Ihnen
abstimmen. Die vereinbarten Liefer- und Ausführungstermine entsprechen dem jeweiligen
Planungsstand, stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch
unsere Zulieferer, sowie Freigaben durch Netzbetreiber und sind, soweit nicht anders vereinbart,
deshalb nicht verbindlich im Zusammenhang mit der Erfüllung unserer Pflichten aus dem
Kaufvertrag. 3.7 Zugang/Gestaltung von Maßnahmen: Sie gewähren uns und den von uns
Beauftragten ungehinderten Zugang zu den Dachflächen und Gebäudeteilen, in bzw. auf welchen das
Solarstrom-System zu installieren ist. Sofern Sie nicht im Zusammenhang mit der Angebotserstellung
Abweichendes mit uns vereinbart haben, müssen unsere Montagefahrzeuge oder die unserer
Beauftragten so nah wie erforderlich und zumutbar, üblicherweise bis auf 20 Meter, an den
Installationsort heranfahren können. Außerdem stellen Sie eigenverantwortlich sicher, dass ein für
die Installation eventuell notwendiges Gerüst aufgestellt werden kann. Sie verpflichten sich,
sämtliche Maßnahmen, die zur Errichtung des Solarstrom-Systems erforderlich sind, zu gestatten. Sie
stellen uns am Standort vorhandene Flächen für Zwischenlagerung von Material unentgeltlich zur
Verfügung. Alle Maßnahmen werden so mit Ihnen abgestimmt, dass unbillige Beeinträchtigungen
vermieden werden. 3.8 Verantwortung für gelagertes Material: Unter Umständen wird Material vor
dem Errichtungstermin bei Ihnen auf dem Grundstück angeliefert. Sie sind dafür verantwortlich,
dieses Material gegenüber Zugriffen von Dritten zu schützen. 3.9 Verzögerungen: Sie sind selbst
verantwortlich für Zugangsbehinderungen am Installationsort und für Verzögerungen aufgrund von
Beschränkungen der Installation oder nicht fristgerechter Zahlung. Alle Termine und Fristen, die sich
auf unsere Leistungen beziehen, können sich um den Zeitraum verschieben bzw. verlängern, in dem
wir aufgrund von nicht fristgerechter Zahlung oder Montagebehinderungen in der
Leistungserbringung behindert waren. Eventuell hierdurch entstehende Nutzungsausfälle oder
Zusatzkosten werden von Ihnen getragen. 4. Leistungen im Zusammenhang mit der Errichtung und
Inbetriebnahme 4.1 Anmeldung: Wir werden das Solarstrom-System in Ihrem Namen beim
Netzbetreiber, soweit zulässig, anmelden. Für die Meldung bei der Bundesnetzagentur vgl. Ziffer 5.1.
4. Netzanschluss: Wir werden das Erfordernis eines Netzanschlusses für den Betrieb des Solarstrom
Systems gemeinsam mit Ihnen prüfen und eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung des
Netzanschlusses, sofern von Ihnen gewünscht, bei dem zuständigen Netzbetreiber beauftragen. 4.3
Messstellenbetrieb: Wir werden beim Netzbetreiber die Einspeisezählung für Sie beantragen, sofern
Sie nicht selbst als dritter Messstellenbetreiber tätig werden möchten oder ein anderer dritter
Messstellenbetreiber von Ihnen beauftragt werden soll. Haben Sie uns ein solches Interesse
schriftlich angezeigt, ist die Beauftragung der Zählersetzung nicht Gegenstand unseres Vertrages. 4.4
Zählerschrank/Verteilung/Übergabestation/Transformator: Wir übernehmen die Ertüchtigung nach
den aktuellen Vorgaben des EEG für Sie, sofern Sie uns hierzu gesondert mit der
Wechselspannungsseite der Photovoltaikanlage beauftragen. Je nach Art und Umfang können hierfür
weitere Kosten entstehen. 4.5 Inbetriebnahmeprotokoll: Unter Ihrer Anwesenheit wird ein
Inbetriebnahmeprotokoll durch uns oder unsere Beauftragten erstellt. 4.6 Mitteilung
Inbetriebnahme: Wir werden dem Netzbetreiber das Datum der Inbetriebnahme vor dem
Inbetriebsetzungstermin mitteilen und das Inbetriebnahmeprotokoll übersenden. Inbetriebnahme ist
die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft
der Anlage; die technische Betriebsbereitschaft setzt voraus, dass die Anlage fest an dem für den
dauerhaften Betrieb vorgesehenen Ort und dauerhaft mit dem für die Erzeugung von Wechselstrom
erforderlichen Zubehör installiert wurde (vgl. § 3 Nr. 30 EEG-2017). 4.7 Fertigmeldung: Wir werden
die Meldung der Fertigstellung der Anlage beim Netzbetreiber in Ihrem Namen übernehmen. 4.8
Vollmacht: Zur Durchführung der vorstehend genannten Tätigkeiten erteilen Sie uns mit Unterschrift
des Kaufvertrages Ihre Zustimmung und/oder ggf. eine Vollmacht, für die wir Ihnen ein
entsprechendes Formular zur Verfügung stellen. 4.9 Ihre Mitwirkungspflichten: Im Rahmen der
Ausübung der Leistungen nach dieser Ziffer kann Ihre Mitwirkung erforderlich werden. Dies betrifft
insbesondere Informationen zur Ausfüllung von Anträgen, Anmeldungen und anderen
Datenerhebungsbögen von Behörden und/oder Netzbetreibern. Sofern uns die jeweilig angefragten
Daten nicht aus dem Inhalt dieses Vertrages bekannt sein können, verpflichten Sie sich,uns diese in
geeigneter Weise mitzuteilen. Sie verpflichten sich außerdem, uns sämtlichen Schriftverkehr mit
Behörden und Netzbetreibern über die Errichtung und die Inbetriebnahme des Solarstrom-Systems
in eingescannter Form per E-Mail zu übermitteln. 4.10 Fotografien/Videos: Sie berechtigen uns,
Fotografien/Videos Ihres Hauses zu erstellen, um die Arbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung
des Solarstrom-Systems zu dokumentieren und/oder diese unter Umständen anonymisiert als
Referenz in sozialen Medien oder unserer Webseite zu veröffentlichen. Die Fotografien sind anonym
und weisen keinen Personenbezug auf; es sei denn, die betroffenen Personen stimmen einer
Aufnahme ausdrücklich und schriftlich zu. 4.11 Kosten: Kostenforderungen Dritter im
Zusammenhang mit den vorgenannten Tätigkeiten, insbesondere solche des Netzbetreibers für eine
Herstellung des Netzanschlusses und der Ertüchtigung des
Zählerschrankes/Verteilung/Übergabestation/Transformator, haben Sie zu begleichen. Im Rahmen
des Angebotes haben wir solche Kosten, die über den eigentlichen Kaufpreis hinaus entstehen,
geschätzt. Diese Kosten sind nicht Bestandteil des Kaufpreises. 5. Anlagenbetrieb 5.1 Mit dem
Stichtag der Inbetriebnahme des Solarstrom-Systems fällt Ihnen die energiewirtschaftliche Marktrolle
des Anlagenbetreibers zu. Der Anlagenbetrieb und die energiewirtschaftlichen Pflichten eines
Anlagenbetreibers sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Damit obliegt Ihnen insbesondere die
Meldung des Solarstrom-Systems bei der Bundesnetzagentur über das PV-Meldeportal bzw. das
Marktstammdatenregister. Gegebenenfalls kann eine gesonderte Meldung des Speichers erforderlich
sein. Soweit zulässig, übernehmen wir die Registrierung im Marktstammdatenregister für Sie. 5.2 Die
Wahrnehmung aller beim Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur als Anlagenbetreiber zu
tätigenden Mitteilungen ist ausschließlich Ihre Aufgabe, sofern diese nicht nach Ziffer 4 von uns
übernommen wird oder es wurde Gegenteiliges ausdrücklich schriftlich vereinbart. Unsere
Mitarbeiter werden Sie jedenfalls wo immer möglich und zulässig unterstützen, damit diese Prozesse
für Sie so unkompliziert wie möglich vonstattengehen. 6. Schutzrechte Alle von der Naenko GmbH
erstellten Unterlagen, sowie Abbildungen, Zeichnungen usw. sind nur annähernd maßgebend, sofern
nichts anderes vereinbart worden ist. Handelsübliche Abweichungen sind möglich und zulässig. Für
diese Unterlagen behält sich die Naenko GmbH alle Eigentums- und Urheberrechte vor. 7.
Bonitätsprüfung Die Naenko GmbH behält sich das Recht vor, eine Bonitätsauskunft des Käufers
einzuholen. Insbesondere bei Vorliegen einer negativen Auskunft zu Merkmalen der Bonität des
Kunden, behält sich die Naenko GmbH ausdrücklich das Recht vor, dass Angebot auf Abschluss eines
Kaufvertrages mit Installationsverpflichtung über eine Photovoltaikanlage abzulehnen oder vom
Kaufvertrag zurückzutreten. Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in
bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt, auch bei Bestandskunden,
Lieferanten und sonstigen Unternehmen zu der eine Geschäftsbeziehung besteht, ihre Bonität. Dazu
arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss zusammen,
von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und
Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH. Die Informationen gem. Art. 14 der EU
DatenschutzGrundverordnung zu der bei der Creditreform Boniversum GmbH stattfindenden
Datenverarbeitung finden Sie hier: https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eudsgvo-
fuer-verbraucher/ 8. Preise und Zahlungsbedingungen 8.1 Es gelten unsere jeweils zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Preise zzgl. gesetzlich geltender Umsatzsteuer. Alle
Einzelpreise sind Nettopreise. 8.2 Sämtliche Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Kalendertagen
nach Ausstellungsdatum der Rechnung per Überweisung zu zahlen. Wir behalten uns zur Absicherung
des Kreditrisikos vor, eine Vorauszahlung zu verlangen. Etwaige Kosten einer Geld-Transaktion sind
vom Kunden zu tragen. 8.3 Der Kunde ist damit einverstanden, dass er Rechnungen und Gutschriften
ausschließlich in elektronischer Form, an die von ihm im Rahmen der Anforderung des Angebotes
angegebene E-Mail-Adresse erhalten. 8.4 Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, können wir
angemessene Maßnahmen zur Durchsetzung unserer Forderung ergreifen; fordern wir ihn erneut zur
Zahlung auf oder lassen den Betrag durch einen Beauftragten einziehen, stellen wir dem Kunden
dadurch entstandene Kosten in Rechnung. Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt
Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten p.a. (bei Handelsgeschäften 9 Prozentpunkten p.a.)
über dem Basiszinssatz zu verlangen. Das Recht zur Geltendmachung weitergehender
Verzugsschäden behalten wir uns vor. 8.5 Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum
Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, sofern die ernsthafte Möglichkeit eines
offensichtlichen Fehlers besteht. Die Rechte des Kunden bleiben unberührt. 8.6 Der Kunde kann
gegen unsere Ansprüche nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen
aufrechnen. Dies gilt nicht für Ansprüche aufgrund vollständiger oder teilweiser Nichterfüllung oder
mangelnder Erfüllung der Vertragspflichten. 8.7 Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist
ausgeschlossen, soweit Anspruch und Gegenanspruch auf verschiedenen
Vertragsverhältnissenberuhen. 8.8 Ist der Käufer berechtigt einen Betrag als Sicherheit
einzubehalten, so sind wir berechtigt den einbehaltenen Betrag durch Bürgschaft unseres
Kreditinstitutes oder Kreditversicherers abzulösen. 8.9 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar,
dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet
wird (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir nach den gesetzlichen
Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen
(Einzelanfertigungen), können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die
Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. 8.10 Unberechtigte Skontoabzüge werden
nachgefordert. 9. Liefer- Ausführungs- und Installationstermine Den Installationstermin wird die
Die vereinbarten Liefer- und Ausführungstermine entsprechen dem jeweiligen Planungsstand, stehen
unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, sowie
Freigaben durch Netzbetreiber und sind, soweit nicht anders vereinbart, deshalb nicht verbindlich im
Zusammenhang mit der Erfüllung unserer Pflichten aus dem Kaufvertrag. Sollten die
Vertragsparteien durch höhere Gewalt, Terror, Krieg, Arbeitskampfmaßnahmen bei den eigenen
Werken, Beschädigungen von Anlagen, Anordnungen von hoher Hand oder durch sonstige Umstände
mit unmittelbaren Auswirkungen auf den Vertragsgegenstand, die abzuwenden nicht in ihrer Macht
liegen bzw. deren Abwendung mit einem angemessenen technischen und/oder wirtschaftlichen
Aufwand nicht erreicht werden kann, an der Erfüllung ihrer Leistungen ge- bzw. behindert sein, so
ruhen die Verpflichtungen zur Vertragserfüllung, bis diese Umstände und Folgen beseitigt sind. Die
Vertragspartner werden sich unverzüglich über diese Umstände und deren voraussichtliche Dauer
informieren. Entsprechendes gilt für den Wegfall dieser Umstände. Die Vertragsparteien werden alle
angemessenen Anstrengungen unternehmen, um ihren Verpflichtungen so bald wie möglich
nachkommen zu können. Die vertragsgegenständlichen Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen
von Naenko GmbH bestätigten Auftrag. Wir sind berechtigt, Leistungen (z.B. Gerüstbau,
Elektroarbeiten, Montage) von Subunternehmern erbringen zu lassen. 10. Berechnungen und
Kalkulationen Berechnungen und Kalkulationen Soweit durch die Naenko GmbH finanzielle
Berechnungen und Prognosen, Berechnungen des Stromertrags von Photovoltaikanlagen und/oder
sonstige Ertragsberechnungen und/oder Berechnungen zur Stromeinsparung angeboten oder erstellt
werden, gelten folge Bestimmungen: 1. PV-Kalkulationen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
stellen lediglich Beispielsberechnungen dar und sind unverbindlich. 2. Die Naenko GmbH haftet nicht
für die Richtigkeit der Kalkulationen, ebenso wenig für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in den
Kalkulationen enthaltenen Angaben. Die Kalkulationen stellen ferner keine Geschäftsgrundlage für
den Abschluss des Vertrages dar und sind somit nicht Vertragsbestandteil. Es handelt sich hierbei um
eine unverbindliche Potenzialanalyse, die keine verbindliche Berechnung der Wirtschaftlichkeit
darstellt. Ein Teil der Angaben basiert auf einer Analysesoftware der u.a. geografische und
meteorologische Daten zu Grunde liegen. Die prognostizierte Wirtschaftlichkeit insbesondere
Berechnungen der Stromerzeugung, Rendite, Amortisation und monetärer Überschuss können
äußeren Einflüssen, wie wechselhaftem Wetter, abweichendem Eigenverbrauchsverhalten des
Kunden und anderen Umständen unterliegen. Die Steuerersparnis errechnet sich auf Grundlage der
Regelbesteuerung (Steuersatz in Höhe von 42%). Unser Bespiel zeigt die finanziellen Auswirkungen
anhand der Regelbesteuerung. Es gilt für Unternehmer sowie Privatpersonen, also Verbraucher, die
ihre PV-Anlage als Unternehmer betreiben. Nicht anwendbar ist es auf Kleinunternehmer. Ebenfalls
nicht berücksichtigt werden Kunden, die nach fünf Jahren von der Regelbesteuerung zum
Kleinunternehmer wechseln. Abbildungen, Zeichnungen und andere Unterlagen sind nur annähernd
maßgebend, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Abweichungen sind möglich und zulässig.
Prognosen und weitere Unterlagen erhalten keine Aussagen über die Beschaffenheit der
Photovoltaikanlage. Diese sowie die übrigen Vertragsbedingungen ergeben sich ausschließlich aus
diesem Vertrag und Ihrem persönlichen Angebot. Wir behalten uns für diese Unterlagen alle
Eigentums- und Urheberrechte vor. 11. Eigentum und Gefahrenübergang. Die Lieferung ist vom
Käufer auf dem seitens Naenko GmbH Solartechnik bzw. einem beauftragten Lieferanten
übergebenen Lieferschein zu bestätigen. Teillieferungen sind nach Abstimmung zulässig. Der
Gefahrenübergang der Lieferung von Naenko GmbH auf den Käufer erfolgt bei Warenübergabe und
Installation der Photovoltaikanlage. Die übernommene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum von der Naenko GmbH. Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt der Naenko GmbH jedoch alle Forderungen in Höhe des
Rechnungsendbetrages (inkl. MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine
Abnehmer/Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach
Verarbeitung weiterverkauft worden ist. 12. Gewährleistung und Haftung; Haftungsausschluss 12.1
Die Naenko GmbH haftet – vorbehaltlich der Regelungen der Ziff. 12.6 und 12.7 – gleich aus welchem
Rechtsgrund nur, wenn es sich um einen Schaden a) aus einer schuldhaften Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit handelt oder b) der Schaden auf einer vorsätzlichen oder
grobfahrlässigen Pflichtverletzung von der Naenko GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer
Erfüllungsgehilfen beruht. 12.2 Die Naenko GmbH haftet auch bei schuldhafter Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten (vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst erlaubt, auf deren Erfüllung Sie
daher vertrauen und auch vertrauen dürfen), bei leichter Fahrlässigkeit jedoch der Höhe nach
beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schäden. Bei Schäden, die
auf eine leicht fahrlässige Verletzung nicht vertragswesentlicher Pflichten zurückzuführen sind, haftet
die Naenko GmbH nur, soweit es sich um Körper- und Gesundheitsschäden handelt. 12.3 Die
Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 12.2 gilt in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober
Fahrlässigkeit von Naenko GmbH -Arbeitnehmern und Mitarbeitern, welche nicht zu den gesetzlichen
Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von Naenko GmbH gehören, verursacht werden. 12.4 Naenko
GmbH haftet nicht für unvorhersehbare Schäden, Mangelfolgeschäden, es sei denn, es liegt ein Fall
der Ziffer 12.1 vor. 12.5 Soweit die Haftung vorstehend ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt
dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Organe sowie
der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von der Naenko GmbH einschließlich deren Arbeitnehmer,
Mitarbeiter und Organe. 12.6 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. 12.7
Die Ersatzpflicht für Sachschäden nach dem Haftpflichtgesetz wird ausgeschlossen. Die Haftung nach
dem Haftpflichtgesetz für Personenschäden bleibt unberührt. 12.8 Die Naenko GmbH übernimmt
keine Haftung für Folgeschäden bei nachträglichen Veränderungen an der Erzeugungsanlage durch
den Anlagenbetreiber oder Dritte. Dies umfasst insbesondere Veränderungen gleich welcher Art an
Wechselrichtern, Speichern, Verteilungen und Kommunikationseinrichtungen. Der
Gewährleistungsanspruch erlischt in diesem Fall ersatzlos. Herstellergarantien nach Ziff. 14 bleiben
unberührt. 12.9 Die Naenko GmbH haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nicht auf Schadens- oder
Aufwendungsersatz für insbesondere,aber nicht ausschließlich, für Schadensersatzansprüche wegen
entgangenem Umsatz oder Gewinn, Finanzierungskosten sowie Schäden infolge von
Betriebsstillstand oder Produktionsausfall. 12.10 Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen
Vorschriften. 13. Haftung für Mängel 13.1 Der Kunde hat offensichtliche Mängel gegenüber der
Naenko GmbH innerhalb von 4 Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolg die
Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsansprüche. Dies gilt
nicht, wenn eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde. 13.2 Alle Mängel
müssen schriftlich gegenüber der Naenko GmbH angezeigt werden. 13.3 Die Geltendmachung von
Mängelrechten setzt voraus, dass die Typen- und Seriennummern der Module und auch die
Typenschilder der anderen Komponenten nicht geändert, gelöscht, entfernt oder anderweitig
unleserlich gemacht wurden. Andernfalls behält sich die Naenko GmbH das Recht vor,
Ersatzleistungen abzulehnen. 13.4 Werden vom Kunden oder von Dritten, die vom Kunden
beauftragt wurden, sachgemäße oder unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen an
den von uns gelieferten Komponenten, insbesondere an Solarmodulen, dessen Peripherie wie
Leistungsoptimierer und Verkabelung, Montagesystem der Unterkonstruktion, Wechselrichter,
Batteriespeicher, E-Ladestation, Monitoringsystem, Transformator, Übergabestation,
Fernwirkeinrichtung und der elektrischen Verteilung vorgenommenen, so bestehen für diese
Eingriffe und daraus entstehenden Folgen keine Mängelansprüche gegenüber der Naenko GmbH. Die
Gewährleistung, insbesondere eine von der Naenko GmbH über die gesetzliche Gewährleistung
hinausgehende Verlängerung, erlischt mit dem Eingriff durch Dritte. 13.5 Die Verjährungsfrist auf die
gelieferte Anlage beträgt 2 Jahre, in Bezug auf Mängel der erbrachten Montageleistungen 1 Jahr. Bei
Bauwerken (Freilandanlagen) beträgt sie 5 Jahre. 13.6 Für Mängel an den Montagearbeiten leistet
die Naenko GmbH nach eigenem Ermessen Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung.
Sofern die Beseitigung des Mangels und der Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten durch
uns verweigert wird, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung)
verlangen. In Bezug auf die Montageleistung kann der Kunde Rücktritt verlangen. 14.
Herstellerangaben/Produktgarantie der Hersteller Die Naenko GmbH ist nicht selbst Hersteller der
Solarmodule, Wechselrichter oder sonstiger Einzelkomponenten. Soweit im Kaufvertrag auf Angaben
des Herstellers verwiesen wird (insbesondere Produktgarantie, Leistungsgarantie), wird der Kunde
hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Naenko GmbH keine eigenständige Verpflichtung
für die Herstellerangaben übernimmt. Es wird in diesem Zusammenhang auch keine eigenständige
Garantieerklärung durch uns abgegeben. Alle Angaben der Hersteller sind eigenständige Produkt
und Garantieaussagen der Hersteller. Der Hersteller ist und bleibt sowohl Garantiegeber als auch
Gewährleister. 15. Wartung Gewerbe/Unternehmer sind laut DIN VDE 0100-700 dazu verpflichtet
elektrische Anlagen regelmäßig zu kontrollieren. Photovoltaikanlagen sind unter DIN VDE 0100-712
zu finden. Die Deutsche Gesellschaft für Unfallversicherung (DGUV) schreibt in der DGUV Vorschrift 3
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor, dass Photovoltaikanlagen von einer Elektrofachkraft oder
unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, im Abstand von einem Jahr geprüft werden,
spätesten jedoch nach 2 Jahren. 16. Eigentumserklärung Der Kunde erklärt durch Unterschrift des
Vertrages verbindlich, Eigentümer des Gebäudes, auf/in dem die Photovoltaikanlage installiert
werden soll, zu sein oder in anderer Weise nachweislich zum Vertragsabschluss berechtigt zu sein.
17. Einwilligung der Verwertung von Fotografien Ihres Hauses Sie berechtigen uns, Fotografien Ihres
Hauses zu erstellen, um die Arbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung der Photovoltaikanlage
zu dokumentieren. Die Fotografien sind anonym und weisen keinen Personenbezug auf, es sei denn,
die betroffenen Personen stimmen einer Aufnahme ausdrücklich und schriftlich zu. Wir verwenden
angefertigte Fotografien ohne Personenbezug auch zu Werbezwecken. Sofern die Fotografien von
Ihrem Grundstück aus angefertigt wurden, erklären Sie mit Angabe Ihrer Vertragserklärung die
Einwilligung in die gewerbliche Verwertung der angefertigten Fotografien. 18. Rücktrittsrecht Wir
sind berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten, wenn 1. Sie Ihren Pflichten nicht nachkommen,
2. die Installation einer Photovoltaikanlage wegen unzureichender Statik des Gebäudes,
insbesondere des Daches, nicht möglich ist und Sie eine auf Ihre Kosten durchzuführende
Ertüchtigung nicht unternehmen, 3. die Netzverträglichkeitsprüfung des Netzbetreibers negativ ist. 4.
Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen oder die Mitwirkung ablehnen, 5. die Einhaltung der
von Netzbetreiber geforderten Ausführung des Zählerplatzes oder einer im Zusammenhang mit der
Installation der Photovoltaikanlage etwaig erforderlichen Anpassung der Kundenanlage mit
unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist, die uns bei der Angebotserstellung noch nicht bekannt
sein konnten. Treten wir vom Vertrag zurück und beruht der Rücktrittsgrund auf einer schuldhaften
Pflichtverletzung des Kunden, hat dieser die von Naenko GmbH für den Vertrag bereits
aufgebrachten Kosten wie Transport- und Errichtungskosten, zu erstatten. Dem Kunden steht kein
Rücktrittsrecht zu, wenn 1. Sie verlangt haben, dass mit der Montage bereits vor Ablauf der
Widerrufsfrist begonnen wird, 2. die Unterkonstruktion bereits mit dem Dach verbunden ist, 3.
Veränderungen an der Hausanschlusstechnik, Schaltanlagen oder Transformatoren vorgenommen
wurden, 4. die Ware/Photovoltaikanlage kundenspezifisch bzw. individuell für den Kunden
hergestellt wurde und dem Installationsbetrieb eine Rücknahme unzumutbar ist, weil er dadurch
erhebliche finanzielle Nachteile erleiden würde. (LG Düsseldorf, Urteil v. 12.02.2014, Az.: 23 S
111/13) Bei einer kundenseitigen Stornierung nach Ablauf der Widerrufsfrist und vor
Montagebeginn, berechnen wir Ihnen eine Stornierungsgebühr in Höhe von 5% des Auftragswertes.
19. Schlussbestimmung Auf das Vertragsverhältnis zwischen Naenko GmbH und dem Käufer findet
ausschließlich das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht Anwendung. Die Anwendung
des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf
vom 11.04.1980 (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen. Ist der Käufer Kaufmann oder eine juristische
Person des öffentlichen Rechts, so ist der Gerichtsstand für sämtliche gegenseitigen Ansprüche und
Verbindlichkeiten Osnabrück. Sollten einzelne Regelungen des Vertrages unwirksam sein oder
werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die
Vertragspartner verpflichten sich, in diesen Fällen, die unwirksame Bestimmung durch eine ihrem
wirtschaftlichen Erfolg nach Möglichkeit gleichkommende wirksame Bestimmung zu ersetzen.
Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke. 20. Streitbewilligungsverfahren Naenko GmbH
nimmt im Rahmen des Verkaufs von Solarstrom-Systemen nicht an Verfahren mit Verbrauchern zur
außergerichtlichen Streitbeilegung im Sinne des VSBG teil. 21. Widerrufsrecht Sie haben das Recht,
binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist
beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen
Sie uns Naenko GmbH, Goethering 19, 49074 Osnabrück, E-Mail an info@naenko.de mittels einer
eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss,
diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die
Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist einreichen. Muster
Widerrufsformular An Naenko GmbH, Goethering 19, 49074 Osnabrück, Deutschland, E-Mail:
info@naenko.de Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über
den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) — Bestellt am
(*)/erhalten am (*) — Name des/der Verbraucher(s) — Anschrift des/der Verbraucher(s) –
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) — Datum (*) Unzutreffendes
streichen 22. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle
Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab
dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns
eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas
anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sie
müssen uns im Falle Ihres Widerrufs alle Leistungen zurückgeben, die Sie bis zum Widerruf von uns
erhalten habe. Ist die Rückgewähr einer Leistung ihrer Natur nach ausgeschlossen, lassen sich
verwendete Baumaterialien nicht ohne Zerstörung entfernen, müssen Sie dafür Geldersatz bezahlen.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie
uns den Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung
des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen
entspricht. Stand: 21.11.2022.